Energie in der Nachbarschaft teilen
Energy Sharing nach §42c EnWG macht es möglich: Kommunen, Vereine und Nachbarschaften teilen lokal erzeugte Energie untereinander, ohne selbst zum Energieversorger zu werden. autocell übernimmt Technik, Abrechnung und Koordination.
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Lokal geteilte Energie, gesetzlich geregelt
§42c des Energiewirtschaftsgesetzes erlaubt es einer definierten Gruppe, selbst erzeugte erneuerbare Energie untereinander zu teilen — zum Beispiel innerhalb einer Gemeinde oder eines Vereins. Die Teilnehmer bleiben an das öffentliche Netz angeschlossen, zahlen aber nur für den Anteil, der nicht aus der eigenen Gemeinschaft stammt. autocell übernimmt Messung, Aufteilung und Abrechnung, sodass niemand in der Gruppe selbst zum Energieversorger werden muss.
Für alle, die Energie als Gemeinschaft organisieren
Gemeinsam mehr aus lokaler Energie machen
autocell übernimmt die Technik und die Abrechnung, damit sich eure Gemeinschaft auf das Teilen der Energie konzentrieren kann.
- ✓ Gemeinsame Nutzung lokaler Energie
- ✓ Keine eigene Energieversorger-Rolle nötig
- ✓ Transparente, automatische Abrechnung
- ✓ Günstigerer Strom aus der eigenen Nachbarschaft
- ✓ Teilnahme ohne eigene Investition möglich
- ✓ Mehr Unabhängigkeit vom Netzstrom
Dorfstrom Neuwiese
Im Elsterheider Ortsteil Neuwiese, dem Sitz von autocell, entsteht das Pilotprojekt "Dorfstrom Neuwiese": der erste Praxistest für Energy Sharing nach §42c in einer gewachsenen Nachbarschaft. Die Erfahrungen daraus fließen direkt in autocell Community ein, bevor es für weitere Kommunen und Vereine angeboten wird.
Lass uns über eure Gemeinschaft sprechen
Schreib uns, wie eure Kommune, euer Verein oder eure Genossenschaft organisiert ist und was ihr vorhabt. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
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